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Versicherungspflichtgrenze

Korrekt heißt es eigentlich Jahresarbeitsentgeltsgrenze, durch Gewohnheit sagt man aber oft weiterhin Versicherungspflichtgrenze, oder kurz Pflichtgrenze, dazu. Die Grenze entscheidet vom Betrag des Bruttoeinkommens her, welche Angestellte und Arbeiter in die private Krankenversicherung gehen können.

Seit Frühjahr 2008 reicht es allerdings nicht mehr, für 1 Jahr über der Pflichtgrenze zu liegen. Es müssen schon 3 Jahre hintereinander sein. Nur die regelmäßigen Einkünfte zählen für das Überschreiten der Pflichtgrenze. (Stand Informationen 2009)


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